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Rechtliche Informationen
Informationen zur Nachhaltigkeits-Einstufung gem. Offenlegungsverordnung

Die Einstufung der Nachhaltigkeit erfolgt im Einklang mit der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (kurz: Offenlegungsverordnung). Die hier als nachhaltig eingestuften Investmentfonds entsprechen Artikel 8 (ESG-Integration Plus) und Artikel 9 (ESG-Integration Impact) Produkten der Offenlegungsverordnung. Diese Einstufung erfolgt durch die jeweilige Fondsgesellschaft und wird laufend überprüft und aktualisiert. Mehr Informationen erhalten Sie auf www.zurich.at/nachhaltig-vorsorgen

  • Artikel 8: Investmentfonds berücksichtigt ökologische und/oder soziale Merkmale bei der Investition
  • Artikel 9: Investmentfonds strebt eine nachhaltige Investition an, die konkrete und messbare Umweltziele unterstützt
Produktoffenlegung in Bezug auf Nachhaltigkeitspräferenzen

Im Rahmen unserer fondsgebundenen Lebensversicherung mit freier Fondsauswahl bestehen vielfältige Möglichkeiten, um Vermögen entsprechend den Nachhaltigkeitspräferenzen zu veranlagen. Diese Veranlagungsprodukte tragen die Bezeichnung „multi option products“ (MOPs). Unsere Fondsauswahl beinhaltet Investmentmöglichkeiten, die eine der folgenden Definitionen von Nachhaltigkeit erfüllen, um damit Nachhaltigkeitspräferenzen abzubilden:

  • Anlage des Fondsvermögens mit einem Mindestanteil in ökologisch nachhaltige Investitionen im Sinne von Artikel 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates (Kategorie „Taxonomie-Verordnung“)
  • Anlage des Fondsvermögens mit einem Mindestanteil in nachhaltige Investitionen im Sinne von Artikel 2 Nummer 17 der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates (Kategorie „Offenlegungsverordnung“)
  • Anlage des Fondsvermögens in der Weise, dass vom Versicherungsnehmer gewählte nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden („Priciple Adverse Impacts“ – PAI“). Hier geht es um die Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Dabei werden die qualitativen oder quantitativen Elemente, mit denen diese Berücksichtigung nachgewiesen werden soll, vom Versicherungsnehmer bestimmt. Nachhaltigkeitsfaktoren in diesem Sinn sind Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung, im allgemeinen Sprachgebrauch häufig unter dem Schlagwort „ESG“ zusammengefasst. Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ („do no significant harm“) findet nur bei denjenigen dem Investmentfonds zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang im Hinblick auf die oben angeführten Nachhaltigkeitskategorien, dass die dem verbleibenden Teil (vgl. „Mindestmaß“) des Investmentfonds zugrunde liegenden Investitionen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen.

Über das Österreichische Umweltzeichen für nachhaltige Finanzprodukte

Das Österreichische Umweltzeichen zertifiziert im Finanzbereich ethisch orientierte Projekte und Unternehmen, die Gewinne durch nachhaltige Investitionen erzielen. So sind Fonds von Unternehmen der Rüstungsindustrie ausgeschlossen, genauso wie Produzenten von Atomenergie, roter und grüner Gentechnik, fossiler Energie sowie Unternehmen, die die Menschenrechte missachten. Auch Fonds von Staaten werden nach sehr engen Kriterien ausgewählt. Ausschlüsse gibt es etwa für Staaten, die Mängel bei der Demokratie vorweisen, die Todesstrafe vollziehen, ein hohes Militärbudget haben, einen wachsenden Anteil an Atomstrom haben und beim Klima- und Artenschutz nachlässig sind. Mehr Informationen zum Umweltzeichen finden Sie auf www.umweltzeichen.at.

Risikoklasse nach SRI

Die Risikoklasse der Fondspalette entspricht dem SRI (summary risk indicator). Dieser standardisierte Risikoindikator ist gesetzlich vorgeschrieben und berücksichtigt sowohl die Wertschwankung eines Finanzinstruments (Marktrisiko) als auch die Bonität der Emittenten (Kreditrisiko). Bei Investmentfonds fließt nur das Marktrisiko in die Berechnung ein, da sie als Sondervermögen aufgelegt werden und daher die Bonität der verwaltenden Kapitalanlagegesellschaften keinen Einfluss hat. Für der Berechnung des Marktrisikos wird die sogenannte “Value at Risk equivalente Volatilität” (VEV) verwendet. Es erfolgt eine Einstufung auf einer 7-teiligen Skala, wobei 1 das geringste und 7 das höchste Risiko darstellt.

Disclaimer

Die vorliegende Information dient Werbezwecken. Sie stellt keine Anlageberatung oder Anlageempfehlung dar und ist kein Ersatz für eine umfassende Risikoaufklärung bzw. individuelle, fachgerechte Beratung im Rahmen eines Beratungsgespräches. Insbesondere ist sie kein Angebot im rechtlichen Sinn und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Investmentfondsanteilen. Die Darstellungen ergänzen die Informationen zu den einzelnen Investmentfonds, die Ihr Berater verpflichtet ist, Ihnen zu übergeben. Diese sind voneinander völlig unabhängig, frei wähl- und mischbar (auch mit anderen Investmentfonds), die kumulierte Darstellung dient lediglich der ergänzenden Information. Das Fondsmanagement der einzelnen Fonds erfolgt vollkommen unabhängig voneinander, die dargestellte Auswahl wird als solche nicht gemanagt. Die enthaltenen Angaben und Analysen basieren auf dem Wissensstand und der Marktsituation zum Zeitpunkt der Erstellung. Die Bruttowertentwicklung (BVI Methode) berücksichtigt alle auf Fondsebene anfallenden Kosten (z.B. Verwaltungsvergütung). Im Rahmen der Versicherung anfallende Kosten können dem Versicherungsvertrag entnommen werden. Bitte beachten Sie, dass die Wert und Ertragsentwicklungen von Investmentfonds Wertschwankungen unterliegen können. Die Kursentwicklungen der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftigen Kursentwicklungen der Investmentfonds zu. Investmentfonds können je nach Marktlage im Wert sowohl steigen als auch fallen. Bitte beachten Sie die diesbezüglichen Hinweise bei Informationen über die einzelnen Investmentfonds. Für verbindliche und vollständige Informationen (insbesondere auch zu den mit den jeweiligen Investmentfonds verbundenen Risiken) verweisen wir auf die jeweils gültigen Kundeninformationsdokumente, den jeweils gültigen Verkaufsprospekt mit den Fondsbestimmungen, sowie auf den jeweils gültigen Jahres- und der Halbjahresbericht, den Sie kostenlos erhalten. Die Kundeninformationsdokumente, die Verkaufsprospekte sowie auf den jeweils gültigen Jahres- und Halbjahresbericht der dargestellten Fonds stehen Ihnen gemäß den Hinweisen in den Informationen über die einzelnen Investmentfonds zur Verfügung, sie können – wie diese Information in aktueller Fassung – auch über die Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft, 1190 Wien, Leopold-Ungar-Platz 2, kostenlos bezogen werden. Zu den fondsgebundenen Lebensversicherungen gibt es jeweils ein Basisinformationsblatt, das wichtige und standardisierte Informationen über das Produkt bereitstellt. Die entsprechenden Basisinformationsblätter können Sie hier downloaden.

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